Beinamputationen sollen freiwillig bleiben

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Eine Arbeitsgruppe des Innenmysteriums, zuständig für Kriminalitätsprävention, ist auf Grundlage einer internen Studie zu der Überzeugung gelangt, dass die einfache, einseitige Beinamputation generell die Kriminalität im Lande reduzieren kann. Aus dem Papier der federführenden Arbeitsgruppe „Stabilität & Sicherheit“, kurz StaSi, geht erstaunliches hervor. Demnach sollen Beinamputierte im Falle eines Verbrechens nicht so schnell flüchten können. Daher erweist sich diese präventive Maßnahme als geeignet die Kriminalität entscheidend einzudämmen.

Von dem Gedanken, einseitige Beinamputationen verpflichtend zu machen, ist man selbstverständlich abgerückt. Angeblich kann dies im Rahmen der grundgesetzlich verbrieften „körperlichen Unversehrtheit“ problematisch ausfallen. Deshalb will man bei dieser Thematik generell auf Freiwilligkeit setzen. In anderen Bereichen des Gesundheitswesens hat man mit ähnlichen Präventionsbehandlungen genial gute Erfahrungen gesammelt. Schließlich haben Menschen, die pauschal etwaiger Verbrechen verdächtigt werden könnten, keine Veranlassung sich diesem neuen staatlichen Erfordernis zu widersetzen. Der Grundgedanke: „Wir schützen andere“ ist inzwischen in der Gesellschaft tief verwurzelt. Das geht einher mit einer sagenhaft großen Opferbereitschaft.

Reduzierte Fluchtgeschwindigkeit ist die Zauberformel

Besagte Studien gehen davon aus, dass die Fluchtgeschwindigkeit von Verbrechern mit nur einem Bein drastisch reduziert ist. Das, so die Überzeugung der Kommission, wird dazu führen, dass sich viele der potentiellen (dann einbeinigen) Verbrecher, im Vorfeld sehr genau überlegen, ob sie wirklich noch ein Verbrechen mit notwendiger Flucht begehen wollen. Diese Maßnahme ist somit ein ausgezeichneter vor Spontanverbrechen. Es schützt quasi die potentiellen Verbrecher vor sich selbst und unüberlegten Handlungen. Das wiederum würde die Gesellschaft sehr viel menschlicher machen.

Arbeitgeber sollen künftig eine gesetzliche Grundlage anhand bekommen, nach der sie eine Beinamputation verpflichtend machen können, soweit sie zu der Überzeugung gelangen, dass es die Kriminalitätsreduktion in ihren Betrieben erfordern könnte. Wir erinnern hier an die schäbige Situation der damaligen DDR, in der es ein unverwegener Schlachtruf der Beschäftigten war: „Wir holen das letzte aus unserem Betrieb heraus“! Diese Gefahr ist logischerweise in kapitalistisch orientierten Betrieben um ein beträchtliches größer, weil dort erheblich mehr zu holen ist als in den abgewrackten Betrieben der damaligen DDR.

Gefahr erkannt, schon gebannt

Natürlich kommt eine solche Regelung nicht ohne Ausnahmen aus. So können Vertreter politischer Parteien per se von dieser freiwilligen Verpflichtung ausgenommen werden. Bereits in den 60er Jahren erfolgte diesbezüglich eine weise Klarstellung im Strafgesetzbuch. Demnach sind politische Parteien gemäß StGB § 129 „Bildung krimineller Vereinigungen“, eben keine kriminelle Vereinigungen und deshalb aus gutem Grund explizit davon ausgenommen worden. Das hat man damals vorausschauend gemacht, um die ewigen Verdächtigungen gegenüber den politischen Parteien per Gesetz zu niederzuhalten.

Weitere Ausnahmen soll es für Menschen geben, die bereits einbeinig sind. Sei es von Geburt an oder aufgrund anderweitiger Ereignisse. Für diesen Personenkreis stellte diese freiwillige Maßnahme eine übergebührliche Härte dar, würde man sie noch zur Amputation des verbliebenen Beines anhalten. Aufgrund dieser Tatsache gelten sie nicht als Risikogruppe, können aber auf dringenden Wunsch hin auch ihr letztes Bein als Zeichen der Solidarität lassen. Insgesamt, so ist man im Innenmysterium felsenfest überzeugt, sei diese Maßnahme zwingend geboten, um einer ausufernden Kriminalität bereits im Vorfeld Herr zu werden.

Überfüllung von Krankenhäusern wird nicht erwartet

Die Klinikkonzerne bestätigten inzwischen, dass sie sehr gut auf einen entsprechenden Amputationsansturm vorbereitet seien. Engpässe wären nicht zu erwarten. Auch nicht bei den komplizierteren Fällen, die nur in Ausnahmefällen auf den Intensivstationen landen sollten. Generell sei man inzwischen so sehr in diesem Fach geübt, dass man den überwiegenden Teil sogar ambulant bewältigen könne, quasi nur ein kleiner Pieks … ähh … Schnitt“. Die Einrichtung großflächiger Amputationszentren ist nach jetzigem Wissensstand nicht geboten.

Selbst wenn die sogar vom RKI und PEI empfohlenen Beinamputationen derzeit noch freiwillig sind, wird der Staat die Kosten dafür im Wege der Kulanz übernehmen. Das muss auf Dauer aber nicht so bleiben, sodass sich die Willigen besser zeitnah entscheiden sollten, um noch kostenfrei ihr Bein loszuwerden. Sobald allerdings erkennbar wird, dass die Beinamputationsrate unter eine zu erwartende Quote fällt, müsse man der Freiwilligkeit ein wenig auf die Sprünge helfen. Dann könnte es geschehen, dass die Menschen zur verbesserten Resozialisierung die Kosten für eine verspätete Beinamputation selbst tragen müssten.

Das Programm in eine weltweite Aktion überführen

Aktuell verhandelt die Bundesregierung sowohl mit der WHO als auch mit der UN, um diese geniale Idee der Kriminalitätsprävention weltweit zu etablieren. Angela Merkel und Bill Gates ließen inzwischen unisono verlauten, dass man zwingend 7 Milliarden Beine amputieren müsse, um zur Normalität zurückkehren zu können. Nur so könne zukünftig ein unbeschränkter Reiseverkehr ermöglicht werden. Freiwillig Beinamputierte sollen bei der Visavergabe bevorzugt behandelt werden.

Digitale Beinamputationszertifikate können demnächst alle Ärzte und Apotheken nach Augenschein ausstellen. Ernstliche Sorge bereiten dem Mysterium allerdings die „Zertifikatsbetrüger“, da diese noch in alter Geschwindigkeit davonrennen könnten, für den Fall dass man den Betrug erkenne. Nicht mehr diskutabel hingegen ist der wissenschaftlich erwiesene Nutzen dieser Maßnahme bei der weltweiten Verbrechensbekämpfung. Das wird jedem Menschen, bei nur einem Tag Fernsehkonsum pro Woche, sofort einleuchten.