Die Triage kommt endlich in kompetente Hände

Die Triage kommt endlich in kompetente Hände

Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack. Ärzte sind generell inkompetent. Das BVerfG hält sich nur für bedingt urteilsfähig und spielt den Ball gekonnt über die Seitenlinie zurück an die Polit-Kasper. Die wiederum geben sich zur neuen Zuständigkeit vollends entzückt. Endlich dürfen sie per Gesetz über Leben und Tod entscheiden. Ok, indirekt machen sie das schon seit Ausrufung der Plandemie, jetzt aber mit dem Segen des Höchstgerichts. Mal ehrlich, das ist schon ein echter Vertrauensbeweis von den alten Parteikollegen aus dem BVerfG. Jetzt verspricht es recht heiter zu werden, denn man kennt bis zu einem gewissen Grade die Vorlieben dieser parlament’arischen Brut.

Seitdem der Bundestag nicht mehr (oder nur noch vorgeblich) für den Souverän arbeitet, sind die nunmehr politisch festzulegenden „Überlebenskriterien“ gut nachvollziehbar. Man muss dazu nur genau hinschauen. Ab sofort regeln sich die Überlebenschancen im Krankenhaus nach den jeweiligen Mehrheiten im Parlament. Kein Gesetz, welches nicht in Windeseile bei einem Mehrheitswechsel nachjustiert werden könnte. Daraus folgt, dass zur Zeit SPD-Mitglieder die besten Aussichten haben im Falle einer Triage bevorzugt überleben zu dürfen. Nachrangig gilt das für Grüne und FDP’ler, solange sie als Mehrheitsbeschaffer noch bescheidenere Dienste verrichten dürfen. Das alles selbstverständlich runter bis zur Basis, sonst ließe sich ja der Filz nicht warmhalten.

Welche Selektionskriterien kommen für die Triage in Frage?

Nun, das ist, wenn man die Politik den sogenannten Selektionskatalog generieren lässt, bestens vorhersagbar. Kann man hier verklausuliert auch nachlesen: Triage-Urteil: Politische Dilettanten entscheiden über Leben und Tod. Klar, die Polit-Kasper müssen es geschickt verpacken, aber das ist für „erfahrene Gesetzgeber“ das geringste Problem. Zunächst einmal muss die Opposition weg, weil die immer wieder die Menschen mit ihren abstrusen Theorien konfrontiert infiziert, die theoretisch im Regierungsapparat gar nicht vorkommen … nur praktisch. Damit sollte das Schicksal der AfD und ihrer Anhänger endgültig besiegelt sein, sobald sie sich die Bagage in einem überfüllten Krankenhaus blicken lässt. Die CDU, als Oppositionspartei hat historisch noch einen gewissen Überlebenswert und dürfe deshalb noch vor der AfD zu lebensrettenden Behandlungen zugelassen werden.

In der Folge könnten wir für die breite Masse noch das chinesische Modell adaptieren. Menschen, die sich besonders systemkonform verhalten, werden entsprechend der Höhe ihres „Social-Score“ weiter vorn in der Warteschlange eingereiht. Am Ende der Warteschlange dürfen sich die Punkte-Minimalisten schon mal ihre Särge aussuchen, die von den Merchandisern des Bestattungsgewerbes dort feilgeboten werden. Damit ist jedem klar, dass die Behinderten nicht mehr benachteiligt werden. Haben sie nur genügend Wohlverhaltenspunkte auf dem Konto, kann ihnen gar nichts mehr passieren. Exakt um diese Gruppe ging es ja, als das BVerfG die Aufstellung der Todeslisten ans Parlament delegierte.

Rechtlicher Fortschritt unverkennbar

Der rechtliche Fortschritt liegt nun darin, dass das Parlament ziemlich frei in seinen Entscheidungen ist, außer der Fraktionszwang greift mal wieder. Aber wenn es um die Konkurrenz und den Futtertrog geht, wird man da sicher nicht zimperlich sein. Und so ist sichergestellt, dass es im Falle einer Triage wirklich die richtigen trifft. Das medizynische Fachwissen ist ja spätestens seit der Dauerpandemie komplett in den Bundestag übergesiedelt. Damit hat das BVerfG sehr weitsichtig und weise gehandelt. Nach dem „Gesundheitskaufmann“ Jens Spahn haben wir inzwischen den „Gesundheitsöko(g)nomen“ Klabauterbach als Experten für Triage-Fragen und Chef des „Gesundheitsmysteriums“. Diese Konstellation bürgt dafür, dass die ökonomischen Fragen bei der Triage nicht zu kurz kommen.

Der Dank der bundesdeutschen Mediziner wird dem BVerfG ewig nachschleichen. Es ist schließlich keine schöne Aufgabe über Leben und Tod von Menschen zu entscheiden. Vor allem objektive Gesichtspunkt waren dabei schon immer äußerst hinderlich. Da ist es förderlich einen „politisch korrekten Katalog“ an die Hand zu bekommen, nach dem gesetzlich verbindlich aussortiert und gestorben werden darf. Das ist insoweit sehr praktisch, da die Triage-Regelungen nunmehr mit den Wirtschaftlichkeitsoptimierungen der Kliniken und Krankenhäuser synchronisiert werden können. Optimal ist, die Krankenhäuser soweit dichtzumachen, dass die verbeleibenden im Normalbetrieb nahezu an der Triage-Grenze operieren. Alles in allem ist festzustellen, dass die Überweisung der Zuständigkeit für die Triage-Regelungen ans Parlament mal wieder eine absolute Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellt. Außer vielleicht für nicht überlebende Betroffenen, die sollten aber nach Adam Riese in der Minderheit bleiben und falsch wählen können die auch nicht mehr.